Neue GOT und Tierversicherungen

Was ist die GOT?

Den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten.

Warum eine neue GOT?

Im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BME)  heißt es in einer Pressemitteilung:

„Die Verordnung passt die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die Tierärztegebührenordnung ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden.

Modernste Untersuchungsverfahren, wie die Kernspintomografie sind für viele Tiere ein Segen. Denn Tumore oder Nervenverletzungen lassen sich nur so erkennen. Verfahren wie diese müssen Tierärztinnen und Tierärzte natürlich auch angemessen abrechnen können. Die Kosten für die Behandlung von Tieren werden überwiegend zwar steigen, jedoch ermöglicht das gleichzeitig den Fortbestand vieler Tierarztpraxen. Das erhöht die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung.“

Gültigkeit ab November 2022

Leider trat die schon längst überfällige neu überarbeitete GOT zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt, dem 22. November 2022 in Kraft: eine Zeit, gekennzeichnet von Inflation und Kriegsangst, daneben seit Corona mehr Haustiere in der Kleintierpraxis und zugleich ein Mitarbeiterschwund in den Praxen und Kliniken. Viele Tierkliniken können aktuell ihre Notdienste nicht mehr besetzen, eben weil Mitarbeiter gegangen bzw. nicht nachgekommen sind, da sie nicht mehr adäquat entlohnt werden konnten. Dies wird sich nun hoffentlich bald wieder wandeln, wenn mit der nun bedarfsangepassten GOT auch leistungsgerecht abgerechnet und die Mitarbeiter zufriedenstellend bezahlt werden können.

In eigener Sache

Auch wenn es für Sie als Kunden vielleicht zu Unmut führt, dass wir alle teurer geworden sind, bitten wir um Verständnis. So fanden nun über einen  Zeitraum von  23 Jahre  keine  größeren Anpassungen der tierärztlichen Gebühren an allgemeine Teuerungsraten statt und wir deutschen Tierärzte waren zudem im europäischen Vergleich zu günstig. In einer Studie, die vom BME veranlasst wurde, konnte ein Anpassungsbedarf von ungefähr 20 Prozent ermittelt werden.

Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem, z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Land. Sowohl Ausrüstung der Praxis, Qualifikation des Tierarztes, medizinische Gründe, Zeitaufwand bei der erbrachten Leistung oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. In unserer Fachtierarztpraxis für Klein- und Heimtiere berechnen wir zumeist den 1,3fachen Satz.

Prinzipiell empfehlen wir, dass Sie Ihr Tier krankenversichern, um eben nicht im Krankheitsfall Ihres Tieres von größeren Unkosten überrollt zu werden.  Mit Hilfe des nachfolgenden Links können Sie sich über verschiedene Krankenversicherungen für Tiere informieren: www.eisbaumtabelle.de. Stiftung Warentest hat ebenfalls sowohl für Hund als auch für Katze diverse Versicherungen getestet.